- Käufer und Verkäufer einigen sich über den Kauf/Verkauf von A-Aktien (Stammaktien) oder B-Aktien (Vorzugsaktien), z.B. durch Abschluss eines Vertrags gemäß Muster.
- Der Verkäufer sendet das vollständig ausgefüllte und von Käufer und Verkäufer unterschriebene Formular „Mitteilung und Nachweis über den Übergang von A-/B-Aktien“ im Original an BNA.
- BNA nimmt die Umschreibung im Aktienregister vor und sendet als Bestätigung die aktualisierten Auszüge aus dem Aktienregister an Käufer und Verkäufer.
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Astrid Schiffer
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98693 Ilmenau
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